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> > Am Bau werden Dämmplatten auf dem Dach mit ALU-Folienkashierungen als Wärmedämmung eingesetzt. > > > > Es gibt Meinungen, derartige großflächige metallische elektrisch leitende Folien müssten geerdet werden. > > > > Frage: Stimmt das? > > Müssen derartige großflächige Folien elektrisch leitend geerdet werden? DIN VDE? > > > > Danke für sachkundige Antworten. > > Ich danke für den Rat zur Nachfrage bei VDE. > Hier die Antwort: > > @alle,ich habe die folgende, offensichlich kompetente und perfekte Antwort erhalten: > Quelle: Dipl.Ing.Rudolph - mit herzlichem Dank. > > Antwort sinngemäß: > Bei der Alufolie handelt es sich um sog "fremde leitfähige Teile". > (Wie Treppengeländer, Badewannen, Metallfenster etc) > > Diese Teile brauchen -zunächst - nicht geerdet zu werden, es sei denn in einer besonderen Situation, > z.B. im Zusammenhang mit Blitzschutzmaßnahmen etc. > > Einschub: > Zur Abschirmung gegen E-smog ist vermutlich die Erdung erforderlich, doch technisch und praktisch nicht realisierbar. > Einschub Ende > > Der Fehler der angebohrten E-Leitung ist nicht vorgesehen und wird deshalb in den VDE-Richtlinien nicht berücksichtigt. > > Für Pfusch gibt es keine Vorschrift. > > Wenn jedoch ein Fehler "vorhersehbar" ist oder befürchtet werden muss, dann ist zu erden. > > Die Entscheidung trifft der Fachmann vor Ort. > > Es ist doch befreiend und wohltuend, daß Pfusch nicht in Normen geregelt ist. Sonst gänbe es auch noch Dipl.Pfuscher und MM. (MurksMeister) > > Danke für die Tipps. >