
| Dämmplatten mit ALUMINIUMFOLIEN am Dach
(von D.H. - 17.6.2003 17:48) | |
| > Am Bau werden Dämmplatten auf dem Dach mit ALU-Folienkashierungen als Wärmedämmung eingesetzt. > > Es gibt Meinungen, derartige großflächige metallische elektrisch leitende Folien müssten geerdet werden. > > Frage: Stimmt das? > Müssen derartige großflächige Folien elektrisch leitend geerdet werden? DIN VDE? > > Danke für sachkundige Antworten. Ich danke für den Rat zur Nachfrage bei VDE. Hier die Antwort: @alle,ich habe die folgende, offensichlich kompetente und perfekte Antwort erhalten: Quelle: Dipl.Ing.Rudolph - mit herzlichem Dank. Antwort sinngemäß: Bei der Alufolie handelt es sich um sog "fremde leitfähige Teile". (Wie Treppengeländer, Badewannen, Metallfenster etc) Diese Teile brauchen -zunächst - nicht geerdet zu werden, es sei denn in einer besonderen Situation, z.B. im Zusammenhang mit Blitzschutzmaßnahmen etc. Einschub: Zur Abschirmung gegen E-smog ist vermutlich die Erdung erforderlich, doch technisch und praktisch nicht realisierbar. Einschub Ende Der Fehler der angebohrten E-Leitung ist nicht vorgesehen und wird deshalb in den VDE-Richtlinien nicht berücksichtigt. Für Pfusch gibt es keine Vorschrift. Wenn jedoch ein Fehler "vorhersehbar" ist oder befürchtet werden muss, dann ist zu erden. Die Entscheidung trifft der Fachmann vor Ort. Es ist doch befreiend und wohltuend, daß Pfusch nicht in Normen geregelt ist. Sonst gänbe es auch noch Dipl.Pfuscher und MM. (MurksMeister) Danke für die Tipps. | |
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