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Jugendschutz bei Fetz am Gock (von Manager - 31.5.2004 13:28)
Also zur kurzen Erklärung, was den Veranstalter, also den Keller bei Fetz am Gock so erwartet in Punkto Jugendschutz usw.

1. Was mal für alle klar ist, daß Alkohol usw. nicht an Jugendliche unter 18Jahren ausgeschenkt werden darf und Bier usw. nicht an Jugendliche unter 16Jahren. Dafür hat das Personal, welches die Getränke verkauft zu sorgen. Am leichtesten hätte man es natürlich wenn die Besucher schon an unterschiedlich farblichen Bändchen zu erkennen wären, oder man müsste jeden separat dann halt einfach fragen und ausweisen lassen. Weil bei Bändchen gibt`s ja auch genügend Möglichkeiten dies zu umgehen.

2. Zur Anwesenheit von Jugendlichen bei Fetz am Gock gibt`s auch ganz klare Vorschriften. Von 16-18jährige dürfen bis 24 Uhr bleiben, unter 16jährige dürfen eigentlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten da sein!
So jetzt ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass um spätestens kurz nach zwölf keiner unter 18 mehr auf dem Veranstaltungsgelände ist. Hierzu kann der Veranstalter selber herumlaufen und die Jugendlichen heim schicken oder er besorgt sich eine Security-Firma die das für den Veranstalter erledigt. Nur welcher Jugendliche lässt sich sowas sagen?? Die meisten lachen sich eins und finden halt einen anderen Weg um wieder aufs Veranstaltungsgelände zu kommen! Hierzu wäre es natürlich am besten, ein abgesperrtes (evtl. mit Bauzaun) Gelände zu haben, weil da könnte man die Jugendlichen zum einzigen Eingang nach draußen befördern und auch gut aufpassen, dass niemand mehr wieder zurück kommt. Aber das zerstört das Flair von Fetz am Gock schon ein bischen, oder? Oder was meint ihr dazu, wie man sowas regeln könnte???

Wenn es jetzt gewisse Jugendliche gibt, denen man schon mehrfach nahe gelegt hat, dass sie das Veranstaltungsgelände verlassen sollen, und sie machen es trotzdem nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die POLIZEI zu rufen und diese Kids abholen zu lassen, und heim zu bringen! Ob das aber so toll ist für den Rest der Gäste?

3. Fakt ist auf alle Fälle auch, dass wenn nach zwölf noch Jugendliche unter 18Jahre auf dem Veranstaltungsgelände sind und es gibt Kontrollen von Polizei usw., dann zahlt der Veranstalter ein nicht ganz unbeachtliches Bußgeld und das je anwesendem Jugendlichen!!! Da ist es wohl logisch dass wir sowas vermeiden wollen. Das ist eben ganz leicht zu vermeiden, indem wir Kids unter 18Jahre gar nicht erst aufs Veranstaltungsgelände lassen und gleich eine Ausweiskontrolle vornehmen! Aber wäre das OK?

Um einiges schlimmer wäre es auch noch, wenn einem Jugendlichen unter 18Jahre etwas wie ein Unfall o.ä. nach zwölf passiert dann steigt das Bußgeld nochmal in eine noch etwas größere Höhe, mal ganz davon abzusehen, welchen Ärger man mit Versicherung und Polizei dann noch hat!

Also was haltet ihr von der ganzen Sache??? Wer hat gute Vorschläge wie wir das Ganze ganz einfach in den Griff bekommen, ohne evtl. Security o. Ausweiskontrolle?
Jetzt könnt ihr mal eure Meinung dazu schreiben!


MfG der 1.Vorsitzende
Oliver

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Jugendschutz bei Fetz am Gock (von Alkomax am 16.6.2004, 21:30)
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    Jugendschutz bei Fetz am Gock (von Fußballgeheimwaffe am 17.6.2004, 18:41)
        Jugendschutz bei Fetz am Gock (von jaja am 17.6.2004, 22:51)
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                Jugendschutz bei Fetz am Gock (von kdfjöalkerh am 17.4.2005, 15:27)
                Jugendschutz bei Fetz am Gock (von ich wieder am 25.6.2004, 19:07)
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