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(von Wolfgang Ehrentraut - 17.3.2009 6:54) | |
| Transponderpflicht für kraftangetriebene Luftfahrzeuge im "Luftraum E" In Übereinstimmung und Abweichung zum Amendment 27 des ICAO Annex 6 haben motorgetriebene Luftfahrzeuge im Sichtflug im "Luftraum E" ab 12. März 2009 einen Transponder mit Druckhöhenübermittlung unaufgefordert auf Code 7000 sowie die automatische Höhenübermittlung einzuschalten. Meine persönliche Meinung: Wieder eine Schikane mehr, die ein LEGALES motorisiertes Fliegen unmöglich macht. Ich glaub, ich schei.... drauf Wolfgang | |
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